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  • · BMV ‒ Z

    Die neuen Befund- und Therapiekürzel beim Zahnersatz ab dem 01.07.2022 richtig anwenden

    Bild: ©blende40 - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen, sayn-rechenart.de

    | Die Partner des Bundesmantelvertrags ‒ Zahnärzte (BMV-Z) haben zum 01.07.2022 beim Zahnersatz Änderungen der Befund- und Therapiekürzel vereinbart ( AAZ 06/2022, Seite 5 f.). Neue Kürzel wurden definiert, um eine exakte Beschreibung von Befund und Planung zu ermöglichen. Die Änderungen waren erforderlich, um die im elektronischen Verfahren üblichen Plausibilisierungs- und Validierungsprüfungen zu ermöglichen. |

    Hintergrund und Umsetzung der Änderungen

    Die neuen Kürzel sind im elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren (AAZ 06/2022, Seite 2 ff., AAZ 07/2022, Seite 2 ff.) und ab dem 01.07.2022 auch bei papierbasierter Antragstellung (Vordruck 3a) verbindlich anzuwenden.

     

    In der digitalen Planungshilfe (DPF) enthält das Update 3.1.5 die neuen Befund- und Therapiekürzel zum Zahnersatz, die ab dem 01.07.2022 bei allen Plänen zu verwenden sind und nach jedem Programmstart angezeigt werden.