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  • · Nachricht · Chirurgische Leistungen

    Materialkosten neben OP-Zuschlägen berechnen?

    | Die Berechnung von Materialien, die in einer Zahnarztpraxis anfallen und somit für einen erheblichen Kostenaufwand sorgen, ist mit Novellierung der GOZ 2012 eindeutig geregelt. Gemäß § 4 Abs. 3 GOZ sind alle anfallenden Praxiskosten mit der jeweiligen Gebühr für das Honorar abgegolten, soweit im Gebührenverzeichnis nicht etwas anderes bestimmt ist. Darüber hinaus beschreiben die „Allgemeinen Bestimmungen“ der jeweiligen Kapitel der GOZ, inwieweit Material zusätzlich berechnungsfähig ist. Wie werden aber grundsätzlich Materialien, die vor, während und nach einer ambulanten Operation anfallen, berechnet, wenn ein OP-Zuschlag anfällt? |

     

    Gesetzliche Regelung bei nichtstationärer Durchführung von Operationen

    Die „Allgemeinen Bestimmungen“ des Kapitels L der GOZ für Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen regeln die Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wiederverwendbarer Operationsmaterialien bzw. -geräte sowie von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind. Der Verordnungsgeber wollte, dass die Abrechnungsbestimmungen denen, die nach Abschnitt C VIII der GOÄ für die dort aufgeführten Zuschläge gelten, entsprechen sollten. Zur Orientierung hilft ein Blick in die GOÄ, wobei nicht alle Möglichkeiten, die die GOÄ zur Berechnung hergibt, übernommen werden können. Gemäß § 10 GOÄ sind zusätzlich zu den OP-Zuschlägen OP-Sets für Einmalmaterialien und ähnliches berechnungsfähig, was in der GOZ ausgeschlossen bzw. nicht explizit genannt ist.

     

    Ambulante OP-Leistungen, denen kein OP-Zuschlag zugeordnet wurde

    Der Katalog der zuschlagsberechtigten Leistungen ist abschließend. Das wird vor allem bei der Freilegung der Implantate nach GOZ-Nr. 9040 relevant. Aber wie werden die anfallenden Materialien berechnet? Da generell ein Kostenaufwand nicht über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden kann, gilt § 4 Abs. 3 GOZ. Die Kosten sind somit mit der Gebühr abgegolten. Die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze wird in der Regel nicht erreicht. Der zahnmedizinische Fortschritt wird voraussichtlich die Einführung weiterer, insbesondere chirurgischer Leistungen mit sich bringen. Die OP-Zuschläge sind aber an bestimmte Gebührenziffern geknüpft, die neue Leistungen nicht erfassen (können). Dieser Umstand sollte bei der Auswahl der Analogziffer beachtet werden. Es empfiehlt sich, die Materialkosten in die heranzuziehende Gebühr mit einzukalkulieren.

     

    Welche Materialien sind mit dem OP-Zuschlag abgegolten?

    Die OP-Zuschläge der GOZ enthalten sowohl die Kosten für die Wiederaufbereitung von OP-Materialien als auch für Einmalmaterialien (z.B. OP-Abdecksets) sowie eventuell für die Nachsorge im Aufwachraum benötigte Mittel. Medikamente, die der Patient während einer OP erhält, können ihm berechnet werden. Die bessere Alternative wäre aber, sie im Vorwege auf den Namen des Patienten zu rezeptieren (z.B. Antibiotika bei einer Endocardititsprophylaxe).

    Quelle: ID 43191150