· Fachbeitrag · Chirurgischer Eingriff
Chirurgische Wundrevision zur Förderung des Heilungsverlaufs: Was ist wie abrechenbar?
| Nach einem chirurgischen Eingriff können Wundheilungsstörungen auftreten, die eine chirurgische Wundrevision erforderlich machen. Das Auskratzen einer Wunde kann bei einer Wundinfektion oder einer „trockenen Alveole“ notwendig werden. Bei der „trockenen Alveole“ fehlt - bedingt durch mangelnde Blutung im Anschluss an die Extraktion - das Blutkoagulum als natürlicher Wundverschluss. Aus diesem Grund wird durch Auskratzen der Wunde eine neue Blutung ausgelöst, um so die Wundheilung zu fördern. Aber wie werden die erbrachten Leistungen abgerechnet? |
Die Glättung scharfer Knochenkanten
Scharfe und auf Berührung schmerzhafte Knochenkanten können sich negativ auf die Wundheilung auswirken. Sie werden ebenfalls unter Anästhesie mit entsprechenden Instrumenten geglättet und modelliert. Dieser Eingriff sorgt nicht nur für Schmerzlinderung, er kann gleichzeitig als präprothetische Maßnahme bessere Voraussetzungen zur Aufnahme einer Prothese schaffen.
Das Legen einer neuen Naht
Wird im Laufe der Wundheilung eine neue Naht erforderlich, weil eine vorhandene Naht in Verlust geraten ist oder der Heilungsprozess durch eine zusätzliche Naht gefördert werden sollte, ist auch hierfür die XN abrechenbar.
Die Entfernung eines Knochensplitters
Auch die Entfernung eines Sequesters wird in den Leistungsinhalt der chirurgischen Wundrevision eingestuft. Hier ist nicht die zeitliche Nähe zu einem vorausgegangenen chirurgischen Eingriff erforderlich. Häufig lösen sich kleine Knochensplitter auch nach Ablauf der Wundheilung. Unabhängig vom zeitlichen Abstand zur chirurgischen Leistung kann in diesem Fall die Entfernung des Sequesters unter Bema-Position XN abgerechnet werden.
XN als selbstständige Leistung
Der vollständige Leistungstext der Bema-Position XN lautet: „Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“ „Selbstständige Leistung“ bedeutet in Bezug auf die XN: Es darf keine weitere chirurgische Leistung in diesem Gebiet in derselben Sitzung abgerechnet werden. Außerdem ist die Abrechnung der Bema-Positionen N (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff), Nbl1 (Stillung einer übermäßigen Blutung) und Nbl2 (Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung) in derselben Sitzung an derselben Stelle ausgeschlossen.
Die Abgrenzung zu vergleichbaren Leistungen
Die chirurgische Wundrevision muss in zwei Richtungen abgegrenzt werden - einerseits hin zur N, andererseits hin zu den Bema-Positionen KnR (Knochenresektion am ausgeheilten Kiefer) und Alv (Alveolotomie).
Die Nachbehandlung als medikamentöse Behandlung
Die Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff beschränkt sich im Gegensatz zur XN auf konservative Maßnahmen, wie das Reinigen und Desinfizieren einer Wunde, das Auftragen oder Einbringen von wundheilenden Lösungen oder Salben, das Legen, Wechseln oder Entfernen eines Drainagestreifens.
KnR und Alv - die modellierenden Osteotomien
Bei KnR und Alv hingegen handelt es sich im Unterschied zur XN um größere chirurgische Eingriffe, die als präprothetische Maßnahmen dienen. Beide Leistungen beschreiben die Knochenresektion am Alveolarfortsatz, man spricht auch von modellierenden Osteotomien. Nach Schleimhautschnitt und Bildung eines Mukoperiost-Lappens erfolgt die Abtragung des Knochens mittels Fräsen oder Knochenzangen mit dem Ziel der optimalen Ausformung des Alveolarfortsatzes zur Vorbereitung der prothetischen Versorgung. Die KnR unterscheidet sich von dem der Alv vor allem dadurch, dass diese Maßnahme nur am ausgeheilten Kiefer erfolgen kann. Es dürfen weder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung in gleicher Sitzung Zähne entfernt noch darf die KnR während der Ausheilungsphase vorgenommen werden.
Im Unterschied dazu beinhaltet die Alveolotomie ebenfalls die Knochenresektion am Alveolarfortsatz, allerdings kann sie im Zusammenhang mit der Entfernung von Zähnen - sowohl in gleicher Sitzung als auch während der Ausheilungsphase - erbracht werden.
Besondere Abrechnungsbestimmungen
Während die KnR je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abgerechnet wird, sollte der Alv besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Diese Leistung kann zusammen mit Extraktionen für ein Gebiet von vier bis acht Zähnen einmal pro Kiefer berechnet werden, wobei das Gebiet nicht zusammenhängend sein muss. Sind die Knochenresektionen so umfangreich, dass das Gebiet mehr als acht Zähne in einem Kiefer umfasst, so erfolgt die Abrechnung der Alv zweimal je Kiefer. Werden keine Zähne in gleicher Sitzung entfernt, kann die Alv bereits für das Gebiet eines Zahnes abgerechnet werden. Dazu Beispiele:
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Datum | Zahn/Gebiet | Leistungsbeschreibung | Bema | GOZ |
19.07. | Beratung (Schmerzen) | 1 x Ä1 | 1 x Ä1 | |
Symptombezogene Untersuchung | - | 1 x Ä5 | ||
16, 11 | Röntgenaufnahme (nicht erhaltungswürdig) | 1 x Rö2 | 2 x Ä5000 | |
16, 11 | Infiltrationsanästhesie (jeweils 2 Einstichstellen) | 2 x I | 4 x 009 | |
16 | Extraktion | 1 x X2 | 1 x 301 | |
11 | Extraktion | 1 x X1 | 1 x 300 | |
21.07. | 16, 11 | Chirurgische Wundrevision (Auskratzen) | 1 x XN | 2 x 331 |
16, 11 | Infiltrationsanästhesie (jeweils 2 Einstichstellen) | 2 x I | 4 x 009 | |
25.07. | 16 | Neue Naht | 1 x XN | 1 x 331 |
16 | Infiltrationsanästhesie (2 Einstichstellen) | 1 x I | 2 x 009 | |
11 | Wunde gereinigt, Medikament eingelegt | 1 x N | 1 x 330 |
Die Abrechnung der XN erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Werden jedoch gesonderte Maßnahmen wie XN und N zwar in einer Kieferhälfte, jedoch in getrennten Operationsgebieten vorgenommen, so sind beide Leistungen nebeneinander abrechnungsfähig.
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Datum | Zahn/Gebiet | Leistungsbeschreibung | Bema | GOZ |
09.08. | Beratung (akute Schmerzen) | 1 x Ä1 | 1 x Ä1 | |
Lokale Untersuchung | - | 1 x Ä5 | ||
13, 21 | Röntgenaufnahme (nicht erhaltungswürdig) | 1 x Rö2 | 2 x Ä5000 | |
13, 21 | Infiltrationsanästhesie (jeweils 2 Einstichstellen) | 2 x I | 4 x 009 | |
13 | Extraktion (tieffrakturiert) | 1 x X3 | 1 x 302 | |
21 | Extraktion | 1 x X1 | 1 x 300 | |
10.08. | 13, 21 | Infiltrationsanästhesie (jeweils 2 Einstichstellen) | 2 x I | 4 x 009 |
13 | Chirurgische Wundrevision (neue Naht) | 1 x XN | 1 x 331 | |
21 | Chirurgische Wundrevision (Sequester entfernt) | - | 1 x 331 | |
12.08. | 13, 21 | Nachbehandlung (Medikament eingelegt) | 1 x N | 2 x 330 |
Die chirurgische Wundrevision am 10. August beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen im Frontzahnbereich, die jedoch beide unter der Bema-Position XN abgerechnet werden, daher 1 x XN.
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Datum | Zahn/Gebiet | Leistungsbeschreibung | Bema | GOZ |
02.08. | Eingehende Untersuchung | 1 x 01 | 1 x 001 | |
Beratung | - | 1 x Ä1 | ||
OK/UK | Orthopantomogramm | 1 x Ä 935 d | 1 x Ä5004 | |
Sensibilitätsprüfung | 1 x ViPr | 1 x 007 | ||
Regio 15 | Infiltrationsanästhesie | 1 x I | 1 x 009 | |
Regio 15 | Sequester entfernt | 1 x XN | 1 x 331 | |
05.08. | 45, 44 | Leitungsanästhesie | 1 x L1 | 1 x 010 |
45, 44 | Extraktion | 2 x X1 | 2 x 300 | |
36 | Leitungsanästhesie | 1 x L1 | 1 x 010 | |
36 | Extraktion | 1 x X2 | 1 x 301 | |
45-36 | Knochenresektion im Gebiet der extrahierten Zähne und am Alveolarfortsatz | 2 x Alv | 2 x 322 | |
08.08. | 45-36 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (Medikament eingelegt) | 2 x N | 4 x 330 |
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Datum | Zahn/Gebiet | Leistungsbeschreibung | Bema | GOZ |
22.08. | Eingehende Untersuchung | 1 x 01 | 1 x 001 | |
ZE-Beratung | - | 1 x Ä1 | ||
29.08. | 12-22, 24 | Infiltrationsanästhesie (6 Einstichstellen) | 3 x I | 6 x 009 |
12-22, 24 | Knochenresektion am ausgeheilten Kiefer | 2 x KnR | 1 x 323 | |
30.08. | 12-22, 24 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, Salbenbehandlung | 2 x N | 2 x 330 |
24 | Stillung einer übermäßigen Blutung | 1 x Nbl1 | 1 x 305 |