· Fachbeitrag · Chirurgische Eingriffe
Die Tücken der chirurgischen Nachbehandlung
von Isabel Baumann, PraxisKonzept Baumann, praxiskonzept-baumann.de
| Chirurgische Eingriffe gehören in der Zahnarztpraxis zum Alltagsgeschäft. Untrennbar damit verbunden sind die Nachbehandlungen nach diesen Eingriffen. Diese werfen bei der Abrechnung immer wieder Fragen auf. Nicht selten wird hier Honorar verschenkt. Wie Sie die Tücken der BEMA-Positionen N, XN, Alv und KnR meistern und Fehler vermeiden, erfahren Sie anhand von Praxisbeispielen. Um eine gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wird dabei bewusst auf mögliche zusätzlich abrechenbare Leistungen wie Beratungen, Untersuchungen oder Röntgenaufnahmen verzichtet. |
Primäre Wundversorgung
Die primäre Wundversorgung im zeitlichen Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen ist mit der chirurgischen Leistung abgegolten. Werden jedoch zusätzliche Leistungen wie das Stillen einer übermäßigen Blutung (Nbl1) oder das Stillen einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung (Nbl2) erbracht, so sind diese neben der chirurgischen Leistung ‒ z. B. Extraktion, Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion ‒ berechenbar. Dies sei anhand von zwei Beispielen veranschaulicht:
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Datum | Zahn | Leistungsbeschreibung | BEMA |
02.10. | 16 | Infiltrationsanästhesie | I (40) |
16 | Erschwertes Entfernen eines tieffrakturierten Zahns | X3 (45) | |
16 | Primäre Wundversorgung durch Naht | ‒ |
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