· Erneuern einer Suprakonstruktion
Erneuern einer Hybridversorgung inklusive neuem Implantat ‒ Festzuschüsse und Abrechnung
| Bei einem gesetzlich versicherten Patienten soll im Unterkiefer eine Hybridversorgung auf zwei Zähnen und zwei Altimplantaten unter Einbezug eines neu inserierten Implantats erneuert werden. Aufgrund des ungewöhnlichen Befunds ist die Erstellung der Behandlungsunterlagen zeitintensiv. Was ist alles zu beachten? |
Der Befund
Der Zahn 46 muss extrahiert werden. Es entsteht somit eine neue Befundsituation, sodass nicht die Befundklasse 7 für die Erneuerung der alten Suprakonstruktion, sondern die Befundklassen 2 und 3 angewendet werden. Das neu inserierte Implantat regio 36 ist in diesem Beispiel mit dem Kürzel „fi“ (siehe unten) zur besseren Visualisierung eingetragen. Dieses Kürzel ist auf dem BEMA-HKP im Feld der Befundkürzel nicht vorgesehen.
Ob bei 48 und 38 „SE“ in der Zeile für die Regelversorgung und Therapieplanung eingetragen wird oder nicht, ist hier nicht relevant, da die Suprakonstruktion von 47 bis 37 gefertigt wird. Die Teleskopkronen auf Zahn und Implantaten sollen verblendet werden, sodass eine modellgussverstärkte Teilprothese gefertigt wird und keine Totalprothese. Der Befund stellt sich somit wie folgt dar:
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