· Fachbeitrag · Festzuschüsse
Wiederherstellungen von Teleskopkronen (Teil 2): Abrechnung bei Sekundärteleskopkronen
| Bei Wiederherstellungen und Erneuerungen von Sekundärteilen einer Teleskopkrone gibt es etliche Möglichkeiten. Worauf jeweils bei der Zuordnung der korrekten Festzuschüsse (FZ) sowie bei der Abrechnung zu achten ist, erfahren Sie nachfolgend. In Teil 1 (siehe AAZ 08/2020, Seite 2 ff.) wurde dargelegt, wie die Einstufung der Wiederherstellung erfolgt und wie Primärteleskope abgerechnet werden. |
Löten des Sekundärteils einer Teleskopkrone
Für das Löten einer Sekundärteleskopkrone wird der Befund nach Nr. 6.8 gewährt ‒ so empfiehlt es die Clearingstelle der Vertragspartner. Bei dieser Art von Wiederherstellung wird die Sekundärteleskopkrone wie eine reguläre Krone eingestuft. Wird im Verblendbereich eine vestibuläre Verblendung erneuert, können Befund-Nr. 6.9 und die BEMA-Nr. 24b angesetzt werden.
In der Übersicht stellt sich das wie folgt dar:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig