· Fachbeitrag · Gebührenordnung
Viele GOZ-Vergütungen liegen unter BEMA-Niveau - so steuern Sie gegen!
| Die GOZ 2012 enthält Leistungen, deren Vergütung für einen durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand mit dem 2,3-fachen Gebührensatz unter dem Niveau des BEMA liegen. An der Bemessung des zahnärztlichen Honorars hat sich in den drei Jahren der Anwendung der GOZ 2012 jedoch wenig geändert: Das „Maß aller Dinge“ ist nach wie vor der Steigerungsfaktor 2,3. Es stellt sich die Frage: Was ist zu tun, um Honorare unterhalb des BEMA-Niveaus oder im Vergleich zur GOZ 1988 zu vermeiden? |
Beispiele: Honorare unterhalb des BEMA-Niveaus vermeiden
Ansatzpunkte dafür findet man bei der Berechnung privatzahnärztlicher Leistungen sowie von Mehrkosten wie zum Beispiel in der Füllungstherapie. Dazu folgen einige Beispiele. Den Vergleichsberechnungen der BEMA-Leistungen liegt der mit der TK in Baden-Württemberg vereinbarte Punktwert von 0,9628 Euro zugrunde. Die letzte Spalte „GOZ-Faktor“ weist aus, welcher Steigerungsfaktor benötigt würde, um das BEMA-Honorar zu erreichen.
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Leistung | GOZ-Nr. | GOZ (Faktor 1,0) | GOZ (Faktor 2,3) | BEMA-Nr. | BEMA TK | GOZ-Faktor |
Eingehende Untersuchung | 0010 | 5,62 Euro | 12,94 Euro | 01 | 17,33 Euro | 3,1 |
Kieferorthopädische Untersuchung | 0010 | 5,62 Euro | 12,94 Euro | 01k | 26,96 Euro | 4,8 |
Früherkennungsuntersuchung | 0010 | 5,62 Euro | 12,94 Euro | FU | 24,07 Euro | 4,3 |
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