· Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung
Zahnärztliche Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Neuer Punktwert
| Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat sich mit ihren Vertragspartnern in der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Punktwerterhöhung von 2 Prozent geeinigt, sodass der Punktwert von 1,085 Euro seit dem 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 auf 1,107 Euro angehoben wurde. Die zahnärztliche Vergütung - einschließlich der Vergütung für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - erfolgt auf Grundlage des Bema. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Abrechnung - auch anhand eines Beispiels - vor. |
Vorgehensweise bei Unfallverletzten und Berufserkrankten
Die zahnärztliche Vergütung für die prothetische Behandlung erfolgt nach einem eigenen, dem Abkommen als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis, in dem feste Gebühren vereinbart sind, die ebenfalls zum 1. Januar 2012 angepasst wurden (abrufbar in der Rubrik „Downloads“ unter „Beschlüsse, Verordnungen und Entwürfe“). Die Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen und die damit unmittelbar zusammenhängenden Leistungen sind vom Unfallversicherungsträger als Sachleistung zu gewähren.
In diesem Falle wird ein Heil- und Kostenplan aufgestellt, wie er im Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart ist. Der Befund und die Therapieplanung werden wie bei einem GKV-Heil- und Kostenplan ausgefüllt; das Feld „Unfall oder Unfallfolge“ ist anzukreuzen. Da hier die Festzuschuss-Regelung nicht gilt, wird das Feld II. nicht ausgefüllt. Für die Kostenplanung im Feld III. ist das gesonderte Gebührenverzeichnis für die Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten anzuwenden. Die Kosten für die zahntechnischen Leistungen sowie die Materialkosten werden als geschätzter Betrag angegeben.
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