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  • · Fachbeitrag · Gnathologie

    Sind zusätzlich zur K1 gnathologische Leistungen berechenbar?

    | Frage: „Kann man zusätzlich zur K1 (Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche) gnathologische Leistungen berechnen? Welche sind das? Oder sind funktionsanalytische Leistungen berechenbar?“ |

     

    Antwort: Die Bema-Nr. K1 beschreibt das „Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche“ für verschiedene Indikationen. Allen gemein ist, dass durch die funktionell oder therapeutisch gezielt gestaltete adjustierte Oberfläche die Kontaktbeziehung zwischen den Zahnreihen in Okklusion und Artikulation neu definiert wird.

     

    In diesem Zusammenhang sind oftmals komplexe funktionsanalytische und -therapeutische Besonderheiten zu berücksichtigen. Der Begriff „gnathologische Leistungen“ ist insofern synonym zu verstehen, da sich diese ebenfalls mit der Registrierung der Kieferbewegungen und der Okklusion befassen. Mithilfe von funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen (FAL/FTL) werden Störungen des stomatognathen Systems diagnostiziert bzw. therapiert.