· Fachbeitrag · GRUNDLEISTUNGEN
So rechnen Sie Abformungen korrekt ab
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Zum Tagesgeschäft einer Zahnarztpraxis gehören zahlreiche Formen von Abformungen: Situationsabformungen dienen der Herstellung von Arbeits- oder Planungsmodellen. Abformungen unter Verwendung eines individuellen Löffels vermeiden Diskrepanzen zwischen Modell und Mundsituation. Und Funktionsabformungen geben neben der Abformung der Umschlagfalte auch die intraoralen Band- und Muskelstrukturen gut wieder. So verhindern sie so ein Abhebeln der Prothese bei der Mundbewegung bzw. das Auftreten von Druckstellen. Was bei der Berechnung der unterschiedlichen Abformungen zu beachten ist, erklärt dieser Beitrag. |
Konventionelle vs. optisch-elektronische Abformung
Bei der konventionellen Abformung wird mittels konfektioniertem Löffel, auf dem eine Abformmasse aufgetragen wird die Abformung genommen und im Labor ausgegossen und ein Modell hergestellt. Für diese Abformung ist lediglich das verwendete Abformmaterial abrechenbar. Werden konventionelle Abformungen zur Herstellung von Planungsmodellen angefertigt, die Modelle hergestellt und ausgewertet, so ist das nach BEMA Nr. 7a (Planungsmodelle nur bei KFO) oder 7b (Planungsmodelle bei ZE und KBr) zzgl. des verwendeten Materials und der zahntechnischen Leistung zu berechnen.
Optisch-elektronische Abformen sind nicht im BEMA enthalten!
Bei der optisch-elektronischen Abformung wird mittels Intraoralscanner digital abgeformt. Die Leistung ist nicht im BEMA enthalten und muss somit mit dem gesetzlich Versicherten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z schriftlich vereinbart werden. Bei prothetischen Versorgungen ist darauf zu achten, dass eine Regelversorgung, beispielsweise eine Gusskrone aus NEM unter Verwendung der optisch-elektronischen Abformung in eine Regelversorgung wechselt. Insbesondere Härtefallpatienten sind darüber zu informieren, da ihnen dann nur der doppelte Festzuschuss gezahlt wird und nicht die Differenz, der den doppelten Festzuschuss übersteigenden Kosten.
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