· Fachbeitrag · Honorarprüfung
Die 10 wichtigsten Tipps im Umgang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen
von Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, RA, FA für Medizinrecht, Hamburg, www.rechtsanwalt-schinnenburg.de
| Jeder Vertragszahnarzt ist nach § 12 SGB V verpflichtet, wirtschaftlich zu behandeln. Ob er dies tut, wird im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V überprüft. Diese führen nicht selten zu Honorarkürzungen in erheblicher Höhe, bei nachgewiesener dauerhaft unwirtschaftlicher Behandlungsweise droht sogar der Zulassungsentzug. Es gibt also gute Gründe, sich mit dem komplexen Thema eingehend zu beschäftigen. In diesem Beitrag wird die für den Praktiker wichtigste Frage erörtert: Wie kann ich Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermeiden bzw. erfolgreich bestehen? Der Übersichtlichkeit halber ist die Erörterung in 10 Tipps gegliedert. |
1. Wirtschaftlichkeitsgebot ernst nehmen
Ich habe schon viele Zahnärzte kennengelernt, die sich weigern, sich mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu beschäftigen. Dieses sei „unethisch“, da es dazu führe, dass (zahn-)kranken Menschen wichtige Behandlungen vorenthalten werden. Dieser Einwand ist emotional sehr nachvollziehbar, denn Ärzte sollen kranken Menschen helfen und nicht ständig über komplizierte Rechtsfragen nachdenken. Allerdings ist das System der Wirtschaftlichkeitsprüfungen mittlerweile von der Rechtsprechung abgesegnet worden, mit einer Fundamentalkritik kommt man vor Gericht nicht weiter. Ebenso helfen unfreundliche Bemerkungen gegenüber den Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht weiter. Dies fällt manchmal schwer, da von dort nicht selten unangemessene Äußerungen kommen.
2. Abrechnungsvorschriften genau beachten
Zu vielen Abrechnungspositionen gibt es zum Teil recht komplexe Abrechnungsvorschriften. Diese sollte jeder Zahnarzt kennen und beachten.
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