· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Entfernen Krone, Brückenanker, Wurzelstift - Abrechnung der Ekr
| Das Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes gehört zu den Standardleistungen einer Zahnarztpraxis. Gleichwohl wird die Redaktion von AAZ regelmäßig gefragt, in welchen Zusammenhängen und nach welchen Grundsätzen die entsprechende Bema-Nr. 23 (Ekr) abrechnungsfähig ist. Grund genug, dieses Thema nachfolgend grundsätzlich zu erörtern. |
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Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle |
Entfernen einer Krone
Muss eine Krone entfernt werden, zum Beispiel weil sie erneuerungsbedürftig ist, löst dies den Ansatz der Ekr aus.
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