· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Festzuschuss-Richtlinie: G-BA passt auf die Regelversorgung entfallende Beträge für Zahnersatz zum 01.01.2022 an
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge bei der Versorgung mit Zahnersatz zum 01.01.2022 angepasst (Beschluss vom 03.12.2021 und konkrete Festzuschusshöhen online unter g-ba.de/richtlinien/27/ ). Grundlage sind die Ergebnisse der diesjährigen Verhandlungen nach § 57 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V zwischen den jeweiligen Vertragspartnern Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 1 | ID 47895833