Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Kassenabrechnung

    Freilegung verlagerter/retinierter Zähne: So rechnen Sie richtig ab

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de

    | Die Freilegung eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes ermöglicht eine kieferorthopädische Behandlung und unterstützt deren Erfolg: Dem nahezu ganz im Knochen haftenden Zahn wird zum regelrechten Durchbruch verholfen, sodass er durch kieferorthopädische Maßnahmen und Behandlungsgeräte doch noch in die regelrechte Zahnreihe eingeordnet werden kann. Ebenso kann durch die Freilegung ein kieferorthopädisches Rezidiv verhindert werden. Wie diese umfangreiche chirurgische Behandlung nach BEMA-Nr. 63 bzw. Nr. 3260 GOZ abgerechnet werden kann, zeigt dieser Beitrag. |

    Inhalt und Abrechnungsbestimmungen der BEMA-Nr. 63

    Die Leistungslegende der BEMA-Nr. 63 verdeutlicht, dass mit der Gebühr das Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes abgegolten ist.

     

    • Bema-Nr. 63 ‒ Inhalt und Bewertung
    BEMA-Nr.
    Leistungstext
    Punkte
    Abkürzung

    63

    Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung

    80

    Fl