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  • · Kassenabrechnung

    Hybridbrücke: Planung, Abrechnung und Festzuschüsse

    Bild: ©Lutsenko Oleksandr - stock.adobe.com

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Nach Verlust der Zähne 11 bis 13 sowie Lückenschluss 14 mit Mesialwanderung der Zähne 15, 16 soll bei einem gesetzlich versicherten Patienten eine Brücke eingegliedert werden. Unter Einbeziehung eines neu inserierten Implantats regio 13 wird eine Hybridversorgung geplant. Was ist bei der Planung zu beachten? |

    Die Ausgangssituation

    Nach Verlust der Frontzähne 11 bis 13 entscheidet sich der Patient für eine Brückenversorgung, abgestützt auf dem überkronungsbedürftigen Zahn 21 und einem neu inserierten Implantat regio 13 (zur besseren Visualisierung mit Kürzel „fi“ gekennzeichnet). Da das Abstützen der festsitzenden Brücke sowohl auf einem Implantat als auch auf einem natürlichen Zahn erfolgt, spricht man von einer Hybrid- oder Verbundbrücke. Die überkronungsbedürftigen Zähne 16 und 15 werden mit Einzelkronen versorgt. Aufgrund des Lückenschlusses 14 sind die Zähne 15 und 16 nach mesial gewandert, sodass Zahn 16 damit innerhalb der Verblendgrenze liegt und einen Verblendzuschuss auslöst.

     

    Befund und Behandlungsplanung

    Bild: IWW Institut

    Zur prothetischen Versorgung werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Leistungen geplant. Während der Einheilphase ist der Patient mit einem herausnehmbaren Interimsersatz versorgt, daher entfällt die Planung einer provisorischen Brücke. Die notwendigen Begleitleistungen wurden bei der Planung nicht berücksichtigt.