· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
MKG-Chirurgie: EBM-Änderungen bei vertragsärztlichen Operationen ab 01.01.2023
| MKG-Chirurgen sind häufig sowohl vertragsärztlich als auch vertragszahnärztlich tätig. Für den vertragsärztlichen Bereich ‒ mit Abrechnung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) ‒ hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.01.2023 umfangreiche Änderungen bei ambulanten und belegärztlichen Operationen beschlossen. Zudem gilt ab diesem Zeitpunkt ein neuer AOP-Vertrag. Die wesentlichen für vertragsärztliche MKG-Chirurgen relevanten Änderungen fasst AAZ im Folgenden zusammen. Weitere Details hierzu finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), online unter iww.de/s7455 (KBV, Mitteilung vom 16.12.2022) sowie unter iww.de/s7456 (KBV, Mitteilung vom 16.12.2022). |
Änderungen der Bewertung und der Prüfzeiten
Alle Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens wurden neu kalkuliert und zum 01.01.2023 angepasst. Infolge der neuen Kostenkalkulation werden insbesondere Eingriffe der oberen Kategorien besser vergütet. Kleinere Operationen werden bei allen operativen Fächern leicht abgewertet. Zudem wurden die Prüfzeiten für alle Eingriffe gesenkt.
Nachfolgend eine Übersicht über die Anpassungen für häufige Eingriffe der MKG-Chirurgie:
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