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  • · Kassenabrechnung

    Neue PAR-Richtlinien kurz nach ihrem Start‒ häufige Fragen zu Planung und Abrechnung

    Bild: ©topshots - stock.adobe.com

    | In den beiden vorangegangenen Ausgaben hat AAZ Sie über die neuen, seit dem 01.07.2021 geltenden BEMA-Positionen für die PAR-Behandlung informiert und Ausfüllhinweise für die neuen Formulare gegeben (siehe AAZ 06/2021, Seite 2 ff. und AAZ 07/2021, Seite 2 ff.). Aktuelle Entwicklungen und diverse Rückmeldungen zu den Beiträgen haben uns veranlasst, einige Punkte erneut aufzugreifen, zu präzisieren und häufige Fragen zu beantworten. |

    Ausfüllen der Formulare

    Beim Ausfüllen des Parodontalstatus Blatt 2 haben sich gegenüber der bis zum 01.07.2021 geltenden Version deutliche Änderungen ergeben. Unverändert werden jedoch die Sondierungstiefen für alle Zähne angegeben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden bei den Abrechnungsbeispielen in AAZ 07/2021, Seite 2 ff. nur die behandlungsbedürftigen Zähne dargestellt. Richtig ist, dass für alle Zähne die Sondierungstiefen anzugeben sind. In der Zeile AIT (antiinfektiöse Therapie) für die behandlungsbedürftigen Zähne werden nur die Zähne angekreuzt, bei denen die Richtlinienvoraussetzungen (4 mm Sondierungstiefe oder mehr und behandlungsbedürftige Parodontitis) gegeben sind. Die fehlenden Zähne sind im Schema durchzukreuzen und die Blutungspunkte bei Sondierungsbluten mit einem Sternchen (*) hinter der Sondierungstiefe zu kennzeichnen.

     

    Beispiel: Einträge im Schema auf dem neuen Parodontalstatus Blatt 2

    Bild: IWW Institut

    Die KZBV hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass alle Softwarehersteller den Praxen zum 01.07.2021 beschreibbare PAR-Formulare über ihre Praxisverwaltungsprogramme zur Verfügung stellen wollten. Es ist also zu empfehlen, sich ggf. direkt mit dem Softwarehersteller in Verbindung zu setzen.