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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Zahntechnische Leistungen bei GKV-Patienten: So vermeiden Sie Probleme bei der Laborabrechnung

    | Der Zahnarzt rechnet neben seinen zahnärztlichen Leistungen und den Leistungen seines Eigenlabors auch die zahntechnischen Leistungen des Gewerbelabors mit dem Patienten bzw. mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ab. Er muss daher nicht nur selbst, sondern auch als Auftraggeber des Gewerbelabors die Richtigkeit der jeweiligen zahntechnischen Abrechnung überwachen. Dabei gibt es einige Fallstricke - unter anderem bei der Abrechnung von Härtefall-Patienten. |

    Aktuelle Problemkreise der BEL-Abrechnung

    Folgende Problemkreise haben sich im Zusammenhang mit der Abrechnung zahntechnischer Leistungen nach dem Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL) herauskristallisiert:

     

    1. BEB-Leistungen statt BEL bei Regelversorgungen bzw. Sachleistungen

    Der Zahntechniker ist bei Sachleistungen und Regelversorgungen an das BEL und an dessen Höchstpreise gebunden. Wenn sich aus dem Laborauftrag ergibt, dass er eine Regelversorgung herstellen soll - diese Information muss er natürlich dezidiert vom Zahnarzt bekommen -, muss seine Rechnung entsprechend gestaltet sein. Der Zahnarzt hat das zu überprüfen.