· Fachbeitrag · KFO
So rechnen Sie Aligner richtig ab: Diese Gebührenziffern sind berechnungsfähig ‒ Teil 1
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Selbst in Ausnahmefällen können Aligner nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Welche Gebührenziffern dafür infrage kommen, zeigt AAZ in zwei Beiträgen. |
Optisch-elektronische Abformung (Nr. 0065 GOZ)
Gemäß GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK; online unter iww.de/s10514) beschreibt die Leistung „die dreidimensionale Datenerfassung intraoraler Strukturen mittels optisch-elektronischer Apparaturen zum Zweck der Herstellung einer Restauration bzw. Rekonstruktion auf direktem Weg oder auf indirektem Weg nach Herstellung eines CAD/CAM-Modells“ (ebenda, Seite 44).
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 80 | 4,50 Euro | 10,35 Euro | 15,75 Euro |
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