· Kinderzahnheilkunde
IP bei der KFO-Behandlung: Wer erbringt die Leistungen?
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Wer kennt das nicht? Ein Kind wird zur kieferorthopädischen Behandlung überwiesen. Wer erbringt in einem derartigen Fall die IP-Leistungen ‒ der Hauszahnarzt, der Kieferorthopäde oder beide? |
Kooperation Kieferorthopäde mit Hauszahnarzt
IP-Leistungen dürfen sowohl von Zahnärzten als auch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie erbracht und abgerechnet werden. Der Kieferorthopäde hat sicherzustellen, dass das IP-Programm nicht doppelt ausgeführt und abgerechnet wird. Er ist verpflichtet, sich mit dem Hauszahnarzt abzustimmen, wer die IP-Leistungen durchführt. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.
MERKE | Die Dokumentation des Mundhygienestatus zur IP1 ist dabei Grundlage der Prophylaxebehandlung. Einmal gewählte Indizes sind im gesamten IP-Programm beizubehalten. |
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