· Fachbeitrag · Laborabrechnung
CEREC-Leistungen mit digitaler Abformung im Eigenlabor: So können Sie abrechnen
von Anita Koschny, Bayreuth, www.dental-consulting.net
| Beim CEREC-Verfahren handelt es sich um ein computergestütztes Verfahren, bei dem auf eine konventionelle Abformung des präparierten Zahns verzichtet werden kann. Über die Abrechnung der CEREC-Leistungen wurden Sie bereits in AAZ 05/2019, Seite 4 ff., informiert. In diesem Folgebeitrag liegt der Fokus auf der Abrechnung der Eigenlaborleistungen, die beim CEREC-Verfahren mit digitaler Abformung ‒ entsprechend Nr. 0065 GOZ ‒ anfallen. |
Grundsätze der Laborabrechnung beim CEREC-Verfahren
Bei der CEREC-Versorgung handelt es sich um eine gleich- oder um eine andersartige Versorgung für Kassenpatienten. Die Abrechnung erfolgt privat nach GOZ und Bundeseinheitlicher Benennungsliste (BEB). CAD/CAM-gefertigte Rekonstruktionen sind im bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis ‒ BEL II ‒ 2014 ‒ nicht beschrieben und entsprechend nach BEB zu berechnen. Die Berechnungsgrundlagen für die zahnärztliche Praxis sind daher die Regelungen des § 9 GOZ (Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen).
Laborpreiskalkulation
Die Laborpreise sind von der Praxis individuell und unter Berücksichtigung der eigenen betriebswirtschaftlichen Belange zu kalkulieren. Eine Leistungskalkulation kann bei einem Laborstundensatz von 54 Euro (0,90 Euro/Minute) z. B. wie folgt aussehen:
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