· Fachbeitrag · PAR-Behandlung
Neues Kennzeichenfeld im PAR-Datensatz für pflegebedürftige Patienten und Menschen mit Behinderungen
| Für Fälle außerhalb der systematischen PAR-Richtlinie („“-Leistungen) und Fälle, bei denen ein Pflegegrad nach § 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI („P“) oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX („E“) vorliegt, hat die KZBV im PAR-Datensatz ein eigenes Feld vorsehen lassen. Die Softwarehersteller haben dies mit der Version 4.8 des PAR-Abrechnungsmoduls umgesetzt. |
Dazu wurde auf Fallebene das Feld „Kennzeichen Par. 22a“ neu aufgenommen. Es ist immer dann auszufüllen, wenn Versicherte nach § 22a SGB V behandelt werden. Das Feld kann (nur) mit einem der drei folgenden Buchstaben ausgefüllt werden (ansonsten bleibt es leer):
- „P“ für Pflegegrad nach § 15 SGB XI
- „E“ für Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX
- „S“ für Behandlung außerhalb der systematischen PAR-RL
Diese Kennzeichnung ist wichtig, weil immer dann die abzurechnenden Leistungen nicht in das individuelle zahnärztliche Budget und damit auch nicht in das Gesamtbudget fallen. Das ist angesichts der aktuellen Budgetsituation besonders zu beachten.
Damit entfällt die bisherige Notwendigkeit, die Fälle mit den o. g. Kürzeln im Feld „KZV-intern“ zu kennzeichnen.
In dem Zuge wurden einige neue Abrechnungsprüfungen programmiert. So prüft das Modul nun, ob bei gesetztem „“-Kennzeichen auch die entsprechenden Leistungen mit „“-Kennzeichnung abgerechnet werden (bspw. Nrn. 4s, AITaS usw.). Umgekehrt erfolgt eine Fehlermeldung, wenn das „“-Kennzeichen nicht gesetzt ist, aber „“-Leistungen abgerechnet werden sollen.