Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Parodontologie

    Wie ist die Behandlung von Parodontitispatienten mit Pflegegrad abzurechnen?

    | FRAGE: „Warum ist eine Abrechnung der Pos. ATG/MHU und der BEVa bei einem Patienten mit Pflegegrad gemäß § 22a SGB V nicht möglich?“ |

     

    Antwort: Die Leistungen nach den BEMA-Nrn. ATG (Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch), MHU (Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung) und BEVa (Befundevaluation nach AIT) sind in der modifizierten Behandlungsstrecke nach der Behandlungsrichtlinie nicht enthalten. Sie dürfen nur im Rahmen einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen entsprechend der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ erbracht und abgerechnet werden.

     

    Alternative Leistungen für Versicherte mit Pflegegrad

    Anstelle der systematischen Parodontalbehandlung gemäß der PAR-Richtlinie können Versicherte, die einem Pflegegrad zugeordnet sind, einen auf der Grundlage der Behandlungsrichtlinie B. V. Ziffer 2 modifizierten Umfang der Behandlung einer Parodontitis erhalten. Hierüber entscheidet der Zahnarzt, wenn er feststellt, dass bei dem Patienten die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist oder der Patient einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedarf oder bei dem Patienten die Kooperationsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist.