· Privatliquidation
Abrechnung von PZR-Leistungen in der GOZ
von Anita Koschny, Bayreuth, dental-consulting.net
| Die Durchführung der Professionellen Zahnreinigung (PZR) gehört in nahezu allen Praxen zum Alltag. Hier bieten sich in der Abrechnung viele Potenziale, die in der Regel nicht ausgeschöpft werden. Wie Sie mit einem gut durchdachten Prophylaxeprogramm die Qualität Ihres PZR-Angebots und Ihren Honorarumsatz steigern können, erfahren Sie in diesem Beitrag. |
Abrechnung der PZR
Die PZR wird durch die Leistungsinhalte der Nr. 1040 GOZ erfasst. Sie bildet die Grundlage für weitere Leistungen im Rahmen der PZR.
GOZ | Leistungsbeschreibung | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
1040 | Professionelle Zahnreinigung | 1,57 Euro | 3,62 Euro | 5,51 Euro |
Abrechnungsbestimmungen Die Leistung nach Nr. 1040 GOZ ist je Zahn oder Implantat oder Brückenglied berechnungsfähig. Ihr Leistungsinhalt umfasst
Die Nr. 1040 GOZ ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 berechnungsfähig. |
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