· Nachricht · Privatliquidation
BZÄK aktualisiert eigene Kommentare zu GOZ und GOÄ
| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ihren GOZ-Kommentar (online unter iww.de/s9899 ) und ihren „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungsstellung in der Zahnarztpraxis“ aktualisiert (online unter iww.de/s9898 ). Die Änderungen datieren jeweils vom September 2023. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 1 | ID 49792591