· Fachbeitrag · Privatliquidation
BZÄK erweitert ihren Katalog von analog abzurechnenden Leistungen!
| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat erstmals am 31. Oktober 2012 einen Katalog mit Analogleistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ veröffentlicht. Dieser Katalog wurde nun aktualisiert (Stand 19. Februar 2015) - er erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Welche Leistungen konkret zusätzlich mit in diesen Katalog aufgenommen wurden, wird nachfolgend zusammengefasst. Den kompletten Katalog finden Sie auch auf aaz.iww.de unter „Downloads“ (Arbeitshilfen). |
Änderungen zu Abschnitt C der GOZ
Im Abschnitt C - konservierende Leistungen - sind vor allem folgende Änderungen wichtig:
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