23.10.2020 · Fachbeitrag · Privatliquidation
BZÄK gibt Empfehlung für die Abrechnung telezahnmedizinischer Leistungen heraus
| Als Folge der Coronapandemie ist die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen auch bei Zahnärzten gestiegen, insbesondere weil Patienten das Risiko von Zahnarztbesuchen scheuen. Jetzt hat die BZÄK in einem Positionspapier Empfehlungen herausgegeben, wie und unter welchen Voraussetzungen Zahnärzte telemedizinische Leistungen privat abrechnen können. |
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