· Fachbeitrag · Privatliquidation
Der GKV-Patient und die Ästhetik der Zähne
| In der modernen Zahnmedizin spielen Ästhetik und optische Gesichtspunkte eine große Rolle. Entsprechende Versorgungen sprengen jedoch häufig den Rahmen des GKV-Wirtschaftlichkeitsgebots, das ja die Leistungen auf „wirtschaftliche, ausreichende, zweckmäßige und das Maß des Notwendigen nicht übersteigende Behandlungen“ beschränkt. Vor diesem Hintergrund muss der Zahnarzt den Spagat meistern, den ästhetischen Ansprüchen des Patienten gerecht zu werden und ihm gleichzeitig zu erklären, dass solche Versorgungen von der Krankenkasse nicht oder nur anteilig übernommen werden. |
Der erste Schritt zur Ästhetik - das Aufklärungsgespräch
Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten vor der Behandlung ausführlich aufzuklären und zu beraten. Das heißt, der Patient ist über die Sachleistung der GKV aufzuklären und ihm sind die zahnmedizinischen Alternativen aufzuzeigen. Die Beratung muss so erfolgen, dass der Patient in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung treffen zu können. Dieses Gespräch enthält neben der Therapie und den Alternativen noch folgende Inhalte:
- Erfolgsaussichten und Risiken
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