· Fachbeitrag · Privatliquidation
Die neue „GOZ 2012“, Teil 2:Was hat sich in den Gebührenteilen D bis J geändert?
| Im ersten Teil in „Abrechnung aktuell“ - AAZ - Nr. 11/2011 haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen im Paragrafenteil (S. 4 ff.) sowie in den Teilen A. bis C. (S. 7 ff.) vorgestellt. Im folgenden zweiten Teil befassen wir uns mit den Gebührenteilen D bis J. Die restlichen Teile folgen in der Januar-Ausgabe. |
Wie wird sich das Honorar voraussichtlich entwickeln?
Vorab ein kleiner Exkurs zur Honorarentwicklung, weil das immer wieder gefragt wird: Die wesentliche Erkenntnis beim Studium der „GOZ 2012“ ist, dass ein Großteil der Gebühren unverändert geblieben ist. Dennoch ist die Honorarentwicklung schwer prognostifizierbar, denn manche Details können bei der Nachkalkulation alter Abrechnungen kaum berücksichtigt werden. Können Sie überhaupt feststellen, ob Sie künftig mehr oder weniger umsetzen werden? Die sicherste Methode besteht darin, alte - für die Praxis typische - Behandlungsfälle nach neuem Gebührenrecht neu zu berechnen und die Ergebnisse zu vergleichen. Sie werden dann schnell sehen, wo eine Verbesserung zu erwarten ist und wo Sie an den Stellschrauben der GOZ drehen sollten.
Teil D. Chirurgische Leistungen
Die Allgemeinen Bestimmungen zu diesem Teil lauten:
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