· Fachbeitrag · Privatliquidation
Die Neufassung der Analogberechnung: Was ist nach der neuen GOZ 2012 zu beachten?
| Bereits in der GOZ 1988 bestand die Möglichkeit der Analogberechnung. Damit sollte der wissenschaftlichen Weiterentwicklung zahnärztlicher Behandlungsmethoden Rechnung getragen werden. Allerdings wurde sie stets von Unstimmigkeiten zwischen Zahnärzten und den Erstattungsstellen begleitet. Mit dem Einzug in die GOZ 2012 wurden „neue“ zahnärztliche Leistungen anerkannt, sodass zumindest hier unterschiedliche Rechtsauffassungen beendet sind. Aber damit sind noch nicht alle Probleme gelöst, wie der Beitrag zeigt. |
Die GOZ 2012 weist Lücken auf!
Unter den neu hinzugekommenen Ziffern befinden sich viele Leistungen, die bisher analog berechnet wurden, oder Leistungen aus der GOÄ. Jedoch wurde in den meisten Fällen die Bewertung der neu hinzugekommenen Behandlungsmaßnahmen so niedrig angesetzt, dass erhebliche Honorareinbußen zu verzeichnen sind. Es gilt nun, Behandlungskomplexe in allen Einzelheiten genau zu durchleuchten und auf ihre Umsetzung in eine leistungsgerechte Berechnung zu prüfen. Immer wieder stellt sich die Frage: Wurden alle Leistungen erfasst und dokumentiert oder enthält der Behandlungsfall selbstständige Leistungen, die in der Gebührenordnung gar nicht abgebildet sind?
Der Zugriff auf die GOÄ bleibt erhalten. Allerdings ist er nicht auf alle ärztlichen Leistungsbereiche möglich. Im § 6 Abs. 2 GOZ sind die geöffneten Bereiche genau festgelegt. Dabei bleibt zu berücksichtigen: Ärztliche Leistungen, die in die GOZ 2012 integriert wurden, müssen danach berechnet werden.
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