· Fachbeitrag · Privatliquidation
Einheitliches Rechnungsformular: Was gilt?
von Christine Baumeister-Henning, Haltern am See
| In § 10 GOZ sind die Einzelheiten für die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Zahnarztes geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Patient eine für ihn nachvollziehbare Rechnung erhält. Zusätzlich ist seit dem 1. Juli 2012 die Verwendung eines einheitlichen Rechnungsformulars vorgeschrieben. Mit den Regelungen befassen wir uns in diesem Beitrag. |
Einheitliches Rechnungsformular wird derzeit überarbeitet
Das verpflichtend vorgeschriebene Formular für die Rechnung wird derzeit im Bundesgesundheitsministerium überarbeitet. Dies hat zwei Gründe:
- zum einen, weil im Formular selbst auf eine DIN-Norm verwiesen wird, die schon gar nicht mehr in Kraft ist und die sich grundsätzlich nicht auf die Rechnungslegung, sondern auf die Gestaltung von Geschäftsbriefen bezieht,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig