· Fachbeitrag · Privatliquidation
„GOZ 2012“: Die Anwendung der Festzuschuss-Regelungen beim ZE-Heil- und Kostenplan Teil 2
| Die neue GOZ wirkt sich selbstverständlich auch auf die Berechnung von Mehrkosten beim gleichartigen Zahnersatz und bei der Berechnung der Gesamtkosten für eine andersartige Versorgung aus. Das folgende Fallbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen und zeigt Konsequenzen für die Praxis auf. |
Kombinations-Zahnersatz mit vollverblendeten Teleskopen
Die folgende Befundsituation ist prothetisch zu versorgen: Es fehlen die Zähne 18 bis 16 sowie 25 bis 28. Die wurzelbehandelten Zähne 12 und 22 müssen vor der notwendigen Überkronung mit einem Stiftaufbau versorgt werden. Geplant ist ein Kombinations-Zahnersatz mit vollverblendeten Teleskopen auf den Zähnen 15, 14, 23 und 24. Die „ww-Zähne“ 12 und 22 werden zuvor unter Anwendung des Operationsmikroskops jeweils mit einem adhäsiv befestigten Glasfaserstift sowie einer Aufbaufüllung als Ergänzung des Glasfaser-Stiftaufbaus und anschließend mit einer Vollkeramikkrone versorgt.
Es ergibt sich folgender Eintrag in den Heil- und Kostenplan:
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