· Fachbeitrag · Privatliquidation
GOZ-Kommentar der BZÄK erneut aktualisiert - Schwerpunkt Nachkontrollen/-behandlungen
| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 31.03.2017 über ihren „GOZ- Informationsletter“ mitgeteilt, dass wiederum eine neue Fassung ihres GOZ-Kommentars vorliegt. Diesmal betreffen die Änderungen vor allem Nachkontrollen bzw. Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen. AAZ stellt die wichtigsten Änderungen dar und erläutert sie. |
Zur GOZ-Nr. 3290
Die Leistungslegende der GOZ-Nr. 3290 lautet: „Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“. |
Die BZÄK stellt klar, dass das Ergebnis der Kontrolle im Sinne der GOZ-Nr. 3290 die Grundlage für die nachfolgende Therapie ist. Die wesentliche Änderung am Kommentar besteht darin, dass nun die GOZ-Nr. 3290 neben den Nachbehandlungen nach den GOZ-Nrn. 3300 und 3310 - auch an der gleichen Wunde - abrechenbar sein soll. Dazu wurde nun Folgendes geändert:
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