· Fachbeitrag · Privatliquidation
GOZ-Novelle: Was hat sich gegenüber dem Referentenentwurf geändert?
| Der Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Nun wird mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 gerechnet. Im Vergleich zum Referentenentwurf haben sich noch einige Veränderungen zu Regelungen ergeben, die von der Zahnärzteschaft kritisch angesehen wurden. Leider ist der Punktwert unverändert geblieben. |
Das „Zielleistungsprinzip“ wurde deutlich entschärft
Das Zielleistungsprinzip, das in der Praxis immer wieder zu Diskussionen mit Kostenträgern führt, wurde deutlich entschärft. Es heißt jetzt: „Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung, wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung (Zielleistung) umfasst und auch in deren Bewertung berücksichtigt worden ist.“ Beispiel:
Nr. | Leistung | Punkte | Honorar |
9110 | Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (Interner Sinuslift) Mit einer Leistung nach Nr. 9110 sind folgende Leistungen abgegolten:
| 1.500 | 194,04 Euro (Faktor 2,3) |
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