· Fachbeitrag · Privatliquidation
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur GOZ aktualisiert: Die wichtigsten Änderungen
| Die Kommentierung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) soll die Leitlinie für die Auslegung der neuen GOZ und damit die Basis auch für gebührenrechtliche Gutachten oder Gerichtsentscheidungen werden. Der Kommentar steht seit Ende vergangenen Jahres auf der Homepage ( www.bzaek.de ) zum Download bereit und wurde nun aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor. Eine Zusammenfassung aller Änderungen enthält unser Download-Bereich ( www.aaz.iww.de ), Rubrik „Abrechnung“. |
Wie ist der Kommentar der BZÄK zu bewerten?
Kommentare sind nicht in Stein gemeißelt, sondern einem stetigen Wandel unterlegen. Teilweise wurden von der BZÄK auch schlicht und einfach Fehler korrigiert und einige Ungereimtheiten gibt es noch immer. Die PKVen und Beihilfestellen werden sich - sofern es ihnen ins Konzept passt - an der amtlichen Begründung des Verordnungsgebers orientieren. Bei Auslegungsdifferenzen werden letzten Endes die Gerichte entscheiden, aber es wird wohl Jahre dauern, bis höchstinstanzliche Entscheidungen vorliegen.
Die Änderungen im Überblick
Es folgt nun eine Auflistung der wichtigsten Änderungen.
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