· Fachbeitrag · Privatliquidation
Neue „GOZ 2012“: Welche Übergangsvorschriften sind jetzt zu beachten?
| Das Inkrafttreten der novellierten GOZ ist zum 1. Januar 2012 vorgesehen. Wie aber ist zu verfahren, wenn die Leistungen aus dem Jahr 2011 erst im neuen Jahr in Rechnung gestellt werden bzw. die Behandlung erst im nächsten Jahr abgeschlossen wird? Was gilt für die kieferorthopädische Behandlung, die ja über mehrere Jahre andauern kann? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag. In jeden Fall empfehlen wir bei Zweifelsfragen: Achten Sie auf die Mitteilungen Ihrer Kammer oder KZV. |
Die Übergangsvorschriften in § 11 GOZ
Für den Übergang von der alten zur neuen GOZ gibt es im § 11 der „GOZ 2012“ Übergangsvorschriften, die folgendermaßen lauten:
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Die Gebührenordnung für Zahnärzte in der vor dem 1.1.2012 geltenden Fassung gilt weiter
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