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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    So rechnen Sie Inlaybrücken korrekt ab

    von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de

    | Abzugrenzen von Adhäsiv- oder Marylandbrücken ( AAZ 01/2022, Seite 11 ) sind sog. Inlaybrücken. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Brückenanker aus Inlays bestehen. Inlaybrücken kommen vorzugsweise zum Einsatz, wenn gleichzeitig die Nachbarzähne gefüllt werden müssen. Aber auch bei naturgesunden Nachbarzähnen kann eine Inlaybrücke sinnvoll sein, weil sie substanzschonender ist und die Zahnränder erhalten bleiben. Gegossene Einlagefüllungen als Brückenanker sind nach einer Abrechnungsbestimmung zu BEMA-Nr. 91 nicht abrechnungsfähig. Inlaybrücken sind festzuschusslos und im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten. Sie sind daher mit dem GKV-Patienten nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z) privat zu vereinbaren. |

    Infrage kommen die Nrn. 5010 und 5070 GOZ

    Sofern die Herstellung der Retention an Pfeilerzähnen ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen erfordert, ist bei Inlays als Brückenanker die Nr. 5010 GOZ, für die Brückenspanne nach Nr. 5070 GOZ zu berechnen.

     

    • GOZ-Ziffern für die Berechnung von Inlaybrücken
    GOZ
    Leistung
    2,3-fach

    5010

    Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese; je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung

    191,84 Euro

    5070

    Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese; Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder; Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

    51,74 Euro