· Fachbeitrag · Zahnersatz
So rechnen Sie Inlaybrücken korrekt ab
von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
| Abzugrenzen von Adhäsiv- oder Marylandbrücken ( AAZ 01/2022, Seite 11 ) sind sog. Inlaybrücken. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Brückenanker aus Inlays bestehen. Inlaybrücken kommen vorzugsweise zum Einsatz, wenn gleichzeitig die Nachbarzähne gefüllt werden müssen. Aber auch bei naturgesunden Nachbarzähnen kann eine Inlaybrücke sinnvoll sein, weil sie substanzschonender ist und die Zahnränder erhalten bleiben. Gegossene Einlagefüllungen als Brückenanker sind nach einer Abrechnungsbestimmung zu BEMA-Nr. 91 nicht abrechnungsfähig. Inlaybrücken sind festzuschusslos und im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten. Sie sind daher mit dem GKV-Patienten nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z) privat zu vereinbaren. |
Infrage kommen die Nrn. 5010 und 5070 GOZ
Sofern die Herstellung der Retention an Pfeilerzähnen ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen erfordert, ist bei Inlays als Brückenanker die Nr. 5010 GOZ, für die Brückenspanne nach Nr. 5070 GOZ zu berechnen.
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GOZ | Leistung | 2,3-fach |
5010 | Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese; je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung | 191,84 Euro |
5070 | Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese; Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder; Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel | 51,74 Euro |
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