· Fachbeitrag · Privatliquidation
Photodynamische antimikrobielle Chemotherapie (PACT) - Behandlung und Abrechnung
| Das ursprünglich aus dem Bereich der Onkologie, Augenheilkunde und Dermatologie bekannte Verfahren der photodynamischen Therapie (PDT) oder photodynamischen antimikrobiellen Chemotherapie (PACT) hat in letzter Zeit immer mehr Anwender in der Zahnmedizin gefunden. Mit der zunehmenden Beliebtheit dieser Verfahren stellt sich auch die Frage nach der zutreffenden zahnärztlichen Abrechnung. |
Behandlung mittels PDT bzw. PACT
Bei der PDT bzw. PACT handelt es sich um Verfahren, mit denen in der Zahnheilkunde bakterielle Entzündungen behandelt werden. Mithilfe eines Photosensibilisators und eines Diodenlasers werden die Zellwände der Bakterien zerstört und lassen diese dann in Folge absterben. Die Wirksamkeit der Therapie ist wissenschaftlich bewiesen und wird von vielen Zahnärztekammern anerkannt - so zum Beispiel von der ZÄK Hamburg.
Durch die PDT oder PACT lassen sich alle bakteriellen Infektionskrankheiten in der Mundhöhle wie zum Beispiel Periimplantitis, Parodontitis und auch Knocheninfektionen behandeln. Die Behandlung ist einfach und doch sehr effektiv (99,99 Prozent Abtötung der Bakterien). Sie wird immer zusätzlich zum herkömmlichen Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass eine Parodontalbehandlung beispielsweise zunächst konventionell durchgeführt wird. Nach einer gründlichen Anamnese, professionellen Zahnreinigung, Kürettage und gegebenenfalls Lappen-OP werden im Anschluss die Taschen mit PACT behandelt. Durch die Keimreduzierung wird eine Antibiotikummedikation oft überflüssig.
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