31.01.2011 | Abrechnungs-Check, Teil 1
So vermeiden Sie Honorarverluste bei endodontischen Behandlungen
In vielen Praxen werden 10 bis 15 Prozent der erbrachten Leistungen nicht abgerechnet. Die Gründe sind vielfältig: nicht überarbeitete Leistungskomplexe der Abrechnungssoftware, eine unvollständige Dokumentation, die Abwesenheit der zuständigen Mitarbeiterin im Behandlungszimmer und fehlende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Behandlung und Abrechnung. Wir befassen uns daher anhand von Berechnungsbeispielen mit häufig vergessenen Positionen in wichtigen Behandlungsbereichen.
Häufige Abrechnungsfehler in der Endodontie
Während der endodontischen Behandlung kommt es immer wieder dazu, dass Behandlungsschritte nicht berechnet werden. Hierzu zählen vor allem die Bema-Position bmf (Besondere Maßnahmen beim Präparieren), die mit etwa 8 Euro bewertet ist, und die GOZ-Nr. 203 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen), die mit 8,41 Euro bewertet ist.
Die GOZ-Nr. 203 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen) ist abrechenbar je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich für: Separation der Zähne, Durchtrennen von Zahnfleischfasern mit Hilfe des Elektrotoms, Legen eines Interdentalkeils oder das Beseitigen oder Verdrängen störenden Zahnfleischs. Sie kann mehrmals je Zahn und Sitzung berechnet werden, nämlich je Maßnahme an dem behandelten Zahn. Zusätzlich abrechenbar sind zum Beispiel: GOZ-Nr. 204 (Anlegen von Spanngummi), GOZ-Nr. 233 (indirekte Überkappung), GOZ-Nr. 234 (direkte Überkappung), GOZ-Nr. 235 (Vitalamputation), GOZ-Nr. 236 (Vitalexstirpation), GOZ-Nr. 241 (Wurzelkanalaufbereitung), GOZ-Nr. 244 (Füllen eines Wurzelkanals).
Sensibilitätsprüfungen (Bema-Position Vipr = etwa 5 Euro) bzw. Vitalitätsprüfungen (GOZ-Nr. 007 = 6,46 Euro) werden zwar oftmals im Behandlungszimmer erbracht, aber schlichtweg „übersehen“, weil sie zu den Positionen zählen, die für viele Behandler einfach generell zu einer Behandlung dazugehören. Wie berechnen Sie zum Beispiel den gezielten Einsatz einer Multifunktionsspritze? Wichtige Abrechnungsziffern während einer Endodontiebehandlung, die häufig auf Rechnungen fehlen, sind: GOZ-Nr. 239 (Trepanation eines Zahnes); GOZ-Nr. 240 (Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals); GOZ-Nr. 242 (Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig