· Fachbeitrag · Prothetik
Die Abrechnung von Unterfütterungen im Überblick
von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Fachgutachterin, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
| Unterfütterungen gehören in der Zahnarztpraxis zum Tagesgeschäft. Dennoch zeigen sich Schwierigkeiten bei der Zuordnung des BEMA-Honorars sowie bei der Schnittstelle zur GOZ. Auch in der Kombination mit anderen Wiederherstellungsmaßnahmen wird oft Honorar verschenkt, weil einzelne Leistungspositionen aus dem BEMA gern vergessen werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die multiplen Arten der Unterfütterung und die Möglichkeiten der Abrechnung. |
Anspruchsgrundlage nach Festzuschusskompendium
Bei der Befundklasse 6 liegt der Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der Prothesenfunktion. Daher ist nach der zugehörigen Protokollnotiz für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartiger Versorgung nicht die Art der Versorgung maßgeblich. Somit können an privaten Versorgungen, gleich- oder andersartigem Zahnersatz Befunde nach der Festzuschussklasse 6 vorliegen und trotzdem eine Regelversorgung auslösen.
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„Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach 6.0 bis 6.10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.“ |
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