· Fachbeitrag · Prothetik
Erneuerung einer Teleskopkrone und Einarbeitung in die vorhandene Prothese
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Teleskopversorgungen sind sehr beliebt. Hin und wieder kann bei Verlust des teleskopierenden Zahnes eine Wiederherstellungsmaßnahme der ansonsten intakten Prothese notwendig werden. So auch in dem folgenden Praxisfall. Ein bisheriger Prothesenpfeiler muss extrahiert werden. Um im betreffenden Quadranten die Prothese weiterhin abzustützen, wird empfohlen, das Teleskop auf den benachbarten Zahn zu planen. Dieser Beitrag erläutert, wie abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dem Patienten zustehen. |
Befund und Therapieplanung
Ein gesetzlich versicherter Patient trägt im Unterkiefer eine an sich intakte Teleskopprothese. Allerdings ist der Zahn 44 nicht erhaltungswürdig und muss extrahiert werden. Dieser Zahn ist mit einer Teleskopkrone versorgt und diente bisher als Prothesenanker. Um die Prothese im IV. Quadranten abzustützen wird angeraten, ein Teleskop für den überkronungsbedürftigen Zahn 43 herzustellen und in die vorhandene Prothese einzuarbeiten. Dazu muss das neue Sekundärteleskop mittels Metallverbindung an die vorhanden Prothese angebracht werden.
Der Zahn 44 wird in einer separaten Sitzung extrahiert und das vorhandene Teleskop wird mit Kunststoff im direkten Verfahren aufgefüllt. Diese Wiederherstellung ist nicht Gegenstand dieses Praxisfalls. Nach Abheilung wird im Unterkiefer im IV. Quadranten eine Teilunterfütterung durchgeführt. So sieht die geplante Versorgung aus:
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