· Fachbeitrag · Prothetik
Planung von Teilschritten bei der ZE-Versorgung und EBZ-Verfahren
| Bei der Versorgung mit umfangreichem Zahnersatz entsteht in der Praxis oft folgendes Dilemma: Einerseits fordern die Richtlinien eine Gesamtplanung, andererseits wollen die Patienten aus Kostengründen nicht sofort die gesamte Versorgung oder der Behandlungsablauf erfordert ein schrittweises Vorgehen. Wie Zahnärztinnen und Zahnärzte in dieser Lage allen Beteiligten gerecht werden können, zeigt dieser Beitrag. |
Richtlinien und BMV-Z fordern eine Gesamtplanung
Bei anstehenden prothetischen Versorgungen gilt zum einen die Vorgabe der Zahnersatz-Richtlinie Nr. C. 10 (online unter iww.de/s7876). Danach hat der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen „die Erhebung des Gesamtbefunds des Gebisses und dessen Dokumentation im Heil- und Kostenplan (HKP) vorauszugehen“. Weiter heißt es, dass die Versorgung „die Wiederherstellung der Kaufunktion im Sinne einer Gesamtplanung“ zum Ziel hat.
Zum anderen beschreiben die Festzuschuss-Richtlinien in Nr. A. 2. (online unter iww.de/s8063), dass die Festzuschüsse zu den Befunden auf der Basis der befundbezogenen, im Einzelfall tatsächlich eingliederungsfähigen Regelversorgungen ermittelt und erst dann gewährt werden, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen so versorgt sind, dass keine weitere Versorgungsnotwendigkeit besteht. Die Protokollnotiz zur Nr. A. 2. stellt klar, in welchen Fällen auch ein schrittweises Vorgehen erlaubt ist und wie in diesen Fällen die Festzuschüsse gewährt werden.
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