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  • · Fachbeitrag · Refresher

    Häufig vergessene Leistungen in der GOZ (GOÄ) ‒ so wecken Sie versteckte Umsatzpotenziale!

    von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

    | In der GOZ bzw. im für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ gibt es Gebührenpositionen, die anlässlich umfangreicher Behandlungen häufig in Vergessenheit geraten. Viele Umsatzpotenziale bleiben für die Zahnarztpraxis auf diese Weise ungenutzt. Das ist umso bedauerlicher, als die betreffenden Gebührenziffern ohne großen Aufwand mit in den praxiseigenen Abrechnungspool aufgenommen werden könnten. AAZ zeigt in diesem Beitrag versteckte Potenziale auf. Sicher kennen Sie einige der folgenden Beispiele und freuen sich über einen Refresher. |

    Füllungstherapie / Präparationssitzung für Zahnersatz

    • Leistungen gemäß Nr. 2030 GOZ sind sowohl einmal für besondere Maßnahmen beim Präparieren als auch ergänzend einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechnungsfähig. Somit kann die Nr. 2030 GOZ zweimal berechnet werden.

     

    • Sollten wir im Zuge einer endodontischen Behandlung die Kavität mit einem speicheldichten Verschluss gemäß Nr. 2020 GOZ versehen und Maßnahmen gemäß Nr. 2030 GOZ erbringen, so sind auch diese abrechenbar.