· Fachbeitrag · Schienen
Semipermanente Schienen ‒ wie abrechnen?
von Jasmin Klecker, ZMV, Dent-K, dent-k.de
| Im Zuge der Reglementierung und Einschränkung durch den Honorarverteilungsmaßstab ist jede einzelne Leistung kritisch zu hinterfragen. Für die Schienung eines gelockerten Frontzahns nach BEMA-Nr. K4 erhält eines Zahnarztpraxis durchschnittlich 13,20 Euro. Daher ist zu überprüfen, wann, wie und ob die Leistung überhaupt erbracht werden soll. |
Goodwill oder medizinische Indikation?
Die BEMA-Nr. K4 kann für eine nicht permanente Schienung abgerechnet werden ‒ zur Stabilisierung bei gelockerten Zähnen, prä- oder postchirurgische Fixation auch bei Parodontitis als semipermanente Maßnahme.
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Technik/Indikation | BEMA-Nr. K4 | Nr. 7070 GOZ |
Schienung interdental in Adhäsivtechnik | ✓ | ✓ |
Verwendung von Kunststoff | ✓ | ✓ |
Nicht dauerhafte Tragedauer (semipermanent) | ✓ | ✓ |
Dauerhafte Tragedauer (permanent) | ✗ | ✗ |
Patientenwunsch als Alternative zur Extraktion | ✗ | ✗ |
Schienung in Adhäsivtechnik auch über die Glattflächen hinweg | ✗ | ✗ |
Verwendung von Teflonbändern,-gittern, -Drähten o. Ä. | ✗ | ✓ |
Aus der obigen Tabelle geht hervor, dass die semipermanente Schienung wieder entfernt werden muss. In vielen Fällen geschieht dies nicht. Daher sind in der Praxis im Rahmen des QM bzw. des Prozessmanagements einige Fragen zu klären und als interne Richtlinie festzulegen.
PRAXISTIPP | Das Entfernen einer semipermanenten Schiene nach BEMA-Nr. K4 wird nach Nr. 2702 BEMA-GOÄ, das Entfernen einer Schiene nach Nr. 7070 GOZ wird nach Nr. 2702 GOZ-GOÄ abgerechnet. |
Die Tragedauer der Schienung ist in den Richtlinien nicht definiert, daher sollten Sie zumindest für eine Prüfung einen praxisinternen Prozessstandard vorlegen, auf dessen Grundlage die Leistung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen abgerechnet wird.
In diesen Fällen ist nach GOZ abzurechnen
Wenn Sie eine der o. g. Techniken oder zusätzliche Materialien verwenden, die über das ausreichende und zweckmäßige Maß hinausgehen, sind wir grundsätzlich verpflichtet, die Schienung über die GOZ privat abzurechnen. Aber auch hier gilt: Eine semipermanente Schienung ist nicht dauerhaft. In der GOZ ist nur die semipermanente Schienung über die Nr. 7070 erfasst. Permanente Schienungen sind nicht vorgesehen und daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen. Diese werden nach Art und Aufwand berechnet.
Zwei Abrechnungsbeispiele
Das folgende Beispiel ist auch auf eine hochwertige semipermanente Schienung übertragbar, die nicht ausschließlich interdental befestigt wird.
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Ablauf | GOZ/GOÄ | BEB 97 |
Eingehende Untersuchung und Beratung sowie Erstellung eines Heil- und Kostenplans, ggf. sind Planungsmodelle und Auswertung denkbar | 0010, Ä1, 0040, ggf. 0060 | |
Klinische Funktionsanalyse und Dokumentation | 8000 | |
Weiterführende funktionsanalytische Maßnahmen nach Ermessen des Zahnarztes | ||
Optoelektronische Abformung des Ober- und Unterkiefers | 4 x 0065 | Datensatz Anlage und Versand XXXX |
Farbauswahl für zinnfarbenen Lingualbogen | 0723 | |
Reinigung der Zähne vor der Eingliederung | 4050/4055 oder 1040 | |
Eingliederung des Lingualbogens zur Permanenten Schienung inklusive adhäsiver Verklebung | XXXXa (Analogberechnung) | 0732 Eingangsdesinfektion XXXX Werkstück konditionieren ggf. ätzen |
Belehrendes Gespräch | 6190 | |
Fremdlaborkosten |
Wie bereits erwähnt, lässt sich das oben beschriebene Vorgehen auch auf hochwertige semipermanente Schienungen übertragen und stellt eine gute Behandlungsalternative dar, die über die Zahnstabilisierung hinausgeht.
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Ablauf | GOZ/GOÄ Nr. | BEB 97 |
Eingehende Untersuchung und Beratung ggf. Kostenvoranschlag | 0010, Ä1 | |
Reinigung der Zähne vor der Schienung | 4050 oder 1040 | |
Adhäsive Befestigung | 2197 | |
Semipermanente Schienung | 7070 | Kunststoff und sonstige Materialien |
Belehrendes Gespräch | 6190 |
In vielen Fällen werden bei der semipermanenten Schienung auch die Glattflächen mit einbezogen, da dies bei der Verwendung von Drähten und Netzen unumgänglich ist. Eine Berechnung über die Nr. 7070 GOZ ist aufgrund der Leistungsbeschreibung nicht Bestandteil der Behandlung.
Wichtig | Auch bei einer Erhöhung des Steigerungsfaktors zu den Nrn. 2197 und 7070 GOZ auf 3,5 die ist Behandlung nach dem Praxisstundensatz unwirtschaftlich. Die analoge Berechnung würde das wirtschaftliche Arbeiten deutlich erleichtern.