· Fachbeitrag · Sprechende Medizin
Information und Aufklärung (Teil 2): Alle wichtigen Details zur Abrechnung von Beratungen
| Nach den Vorgaben des seit 2013 geltenden Patientenrechtegesetzes (PatRG) kommt ein wirksamer Behandlungsvertrag erst dann zustande, wenn der Patient umfassend aufgeklärt wurde und danach wirksam in die Behandlung eingewilligt hat. Eine wichtige Rolle bei der Aufklärung spielen die Beratungsleistungen und deren Abrechnung. |
Beratungen aus vertragszahnärztlicher Sicht
Patienten werden bei fast jedem Zahnarzt-Patienten-Kontakt über Behandlungsmaßnahmen oder -alternativen, Kosten und Risiken informiert. Wichtig sind nicht nur Kenntnisse über die Abrechnungsmöglichkeiten, sondern auch eine exakte Dokumentation. Nur damit ist zu gewährleisten, dass die Abrechnung und die Erbringung der Leistungsinhalte nachvollziehbar ist.
Jede Gebühr aus den vertraglichen oder auch privaten Gebührenverzeichnissen ist im Prinzip eine Pauschalgebühr für Leistungen, die im Einzelfall kürzer oder länger dauernd, leichter oder schwieriger sein können. Eine bis ins Detail gehende Differenzierung der Leistungen ist nicht möglich. Das gilt schon in der GOZ, aber noch mehr im BEMA.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig