· Fachbeitrag · Teleskopversorgungen
Neues Innenteleskop mit gegossenem Stift nach Fraktur des Zahnes 44 ‒ ein Fallbeispiel
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Prothetische Versorgungen mit Teleskopkronen sind sehr beliebt. Nur was tun, wenn ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn frakturiert? Wird bei funktionstüchtigem Sekundärteleskop allein das Primärteleskop erneuert, ist genau abzuwägen, ob die Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und technisch machbar ist. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, die komplette Teleskopversorgung, also Primär- und Sekundärteleskop, zu erneuern. Der folgende Beitrag erläutert an einem Beispiel, wie die Berechnung einer Erneuerung der Primärteleskopkrone abzurechnen ist. |
Zahnfraktur erfordert neues Primärteleskop regio 44
Ein GKV-Versicherter stellt sich mit einer Fraktur des Zahnes 44, welcher derzeit mit einer Teleskopkrone versorgt ist, vor. Eine Wiedereingliederung der vorhandenen Primärteleskopkrone ist aufgrund des großen Substanzverlustes nicht möglich. Es muss eine neue Primärteleskopkrone mit einem gegossenen Stift hergestellt werden und in die vorhandene Prothese eingepasst werden. Der Befund stellt sich wie folgt dar:
Für ein erneuerungsbedürftiges Sekundärteil einer Teleskopkrone wäre in der Befundzeile des Heil- und Kostenplans das Befundkürzel „t2w“ anzugeben. Für ein erneuerungsbedürftiges Primärteleskop gibt es gemäß der Liste der Befundkürzel entsprechend dem BMV-Z (Abruf-Nr. 48422363) kein entsprechendes Befund- und Therapiekürzel. Bei Wiederherstellungsmaßnahmen sind der Befund, die Regelversorgung und die Therapieplanung nicht anzugeben. Jedoch ist die Wiederherstellungsmaßnahme im Bemerkungsfeld zu beschreiben.
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