· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Diese Alternativen gibt es zur Nebeneinanderberechnung der BEMA-Nrn. 106 und 10
| In vielen Zahnarztpraxen halten sich noch immer alte „Abrechnungs-Weisheiten“. Eine davon ist, dass die BEMA-Nrn. 106 (sK) und 10 (üZ) bedenkenlos nebeneinander berechnet werden können. In einigen Zahnarztpraxen, hat die Nebeneinanderberechnung System. Welche Risiken dieses Vorgehen birgt, welche Alternativen es gibt und wann Sie die BEMA-Nrn. 106 und 10 doch nebeneinander berechnen können, zeigt dieser Beitrag. |
von Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen
Der BEMA sieht keine Nebeneinanderberechnung vor
Die BEMA-Nr. 106 (sK) beschreibt das Beseitigen scharfer Zahnkanten, störender Prothesenränder o. Ä, die BEMA-Nr. 10 die Behandlung überempfindlicher Zähne.
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