Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Häufige Beanstandungen der Prüfungsstelle vermeiden (Teil 13) ‒ Nachbehandlungen

    Bild: Copyright (C) Andrey Popov

    | Die Prüfgremien können in Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Rahmen ihrer „Annexkompetenz“ (siehe AAZ 06/2019, Seite 2 ff.) auch sachlich-rechnerische Berichtigungen vornehmen. Deshalb ist es wichtig, mit konsequenter Anwendung der Abrechnungsbestimmungen Prüfverfahren zu vermeiden. Was Prüfgremien bei der Abrechnung von Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen bei den BEMA-Nr. 36, 37 und 38 häufig beanstanden und wie Sie dem begegnen können, erfahren Sie nachfolgend. |

     

    Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen

    Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen werden in Prüfverfahren häufig beanstandet. Oft werden sie nicht vertragsgerecht abgerechnet, Abrechnungsbestimmungen zum Teil nicht beachtet oder Leistungen werden der falschen BEMA-Ziffer zugeordnet. Zudem beanstanden Prüfgremien regelmäßig, dass nach ihrer Auffassung Nachbehandlungen durchgeführt wurden, obwohl sie medizinisch nicht notwendig waren.

     

    Als Nachbehandlungsmaßnahmen kommen infrage