· Wirtschaftlichkeitsprüfung
Häufige Beanstandungen der Prüfungsstelle vermeiden (Teil 13) ‒ Nachbehandlungen
| Die Prüfgremien können in Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Rahmen ihrer „Annexkompetenz“ (siehe AAZ 06/2019, Seite 2 ff.) auch sachlich-rechnerische Berichtigungen vornehmen. Deshalb ist es wichtig, mit konsequenter Anwendung der Abrechnungsbestimmungen Prüfverfahren zu vermeiden. Was Prüfgremien bei der Abrechnung von Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen bei den BEMA-Nr. 36, 37 und 38 häufig beanstanden und wie Sie dem begegnen können, erfahren Sie nachfolgend. |
Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen
Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen werden in Prüfverfahren häufig beanstandet. Oft werden sie nicht vertragsgerecht abgerechnet, Abrechnungsbestimmungen zum Teil nicht beachtet oder Leistungen werden der falschen BEMA-Ziffer zugeordnet. Zudem beanstanden Prüfgremien regelmäßig, dass nach ihrer Auffassung Nachbehandlungen durchgeführt wurden, obwohl sie medizinisch nicht notwendig waren.
Als Nachbehandlungsmaßnahmen kommen infrage
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