· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Häufige Beanstandungen der Prüfungsstelle vermeiden (Teil 6) ‒ Füllungstherapie
| Die Prüfgremien können in Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Rahmen ihrer „Annexkompetenz“ (siehe AAZ 06/2019, Seite 2 ff.) auch sachlich-rechnerische Berichtigungen vornehmen. Deshalb ist es wichtig, mit konsequenter Anwendung der Abrechnungsbestimmungen Prüfverfahren zu vermeiden. AAZ führt die Serie mit den häufigsten Beanstandungen von Prüfgremien zur Abrechnung von Füllungen und von Begleitmaßnahmen fort. |
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
Leistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Präparieren oder dem Legen einer Füllung stehen oder mit der Fissurenversiegelung, prothetischen oder kieferorthopädischen Leistungen anfallen, werden nach BEMA-Nr. 12 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren und Füllen ‒ bMF) abgerechnet. Laut Leistungsbeschreibung gehören zu den besonderen Maßnahmen
- das Separieren,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig