· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Zahnarztpraxis
Die Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfung - was verbirgt sich dahinter?
| Die „Auffälligkeitsprüfung“ und „Zufälligkeitsprüfung“ sind Bestandteile der Wirtschaftlichkeitsprüfung und spielen für den Bereich der nicht genehmigungspflichtigen Behandlungsmaßnahmen eine Rolle. Da wir wiederholt von Lesern Fragen dazu erhalten haben, befassen wir uns nachfolgend mit diesem Thema und geben Ihnen Orientierungshilfen sowie Praxishinweise. |
Die rechtliche Ausgangslage
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem Bema. Die Versorgung der Versicherten muss zum einen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V berücksichtigen und zum anderen muss sie in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden; das heißt:
- Ausreichend ist die Versorgung, wenn sie dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse entspricht.
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